Die Sanierung der L40 gestaltet sich schwierig, da die Zuständigkeiten verteilt sind. Während die L40 in die Zuständigkeit des Landes Brandenburgs fällt, kann der Ortsbeirat im Dialog mit der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen wenig ausrichten. Nach Aussage des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg müssen verschiedene Probleme der Regenwasserableitung geklärt werden. Sofern diese Probleme geklärt und technisch behoben sind, kann eine zeitliche Einordnung zur Sanierung erfolgen. Der Ortsbeirat versucht in Zusammenarbeit mit engagierten Einwohnern eine zeitnahe Lösung herbeizuführen.
Allgemein
Finanzielle Mittel für Vereine
Die Auswirkungen eines nicht freigegebenen Haushaltes sind u.a. dass die Zuwendungen aus dem Topf der Kulturförderrichtlinie der Stadt Königs Wusterhausen – nicht ausgezahlt werden können. In der Sitzung vom 07.01.2020 wurde die Verwendung der Kulturfördermittel Weiterlesen…
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