Der Ortsbeirat Senzig besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden unmittelbar für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte den Ortsvorsteher, der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist und seinen Stellvertreter. Der Ortsvorsteher vertritt den Ortsteil gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, dem Hauptausschuss und dem Bürgermeister. Aus diesem Grund kann er, wenn Angelegenheiten des Ortsteils in einem Ausschuss oder der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden, an diesen Sitzungen aktiv teilnehmen und das Wort ergreifen, Vorschläge einbringen oder Fragen und Anträge stellen.
Der Ortsbeirat kann über folgende Angelegenheiten eigene Entscheidungen treffen:
- Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht,
- Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und
- Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.
Diese Fälle treten aber weniger häufig auf als beispielsweise die Angelegenheiten, bei denen der Ortsbeirat angehört wird. Das sind folgende:
- Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
- Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
- Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
- Änderung der Grenzen des Ortsteils und
- Erstellung des Haushaltsplans.
In den oben genannten Fällen ist also vor der Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptausschuss die Meinung des Ortsbeirates einzuholen. Diese beiden Gremien sollen die Meinung des Ortsbeirates bei der Entscheidungsfindung abwägen; können dabei aber auch zu einer anderen Entscheidung gelangen, als der Ortsbeirat empfohlen hat.
Außerdem kann der Ortsbeirat Anträge stellen und Vorschläge unterbreiten, die den eigenen Ortsteil betreffen. Diese Anträge werden in der Verwaltung vorgeprüft und je nachdem, wer letztlich dafür zuständig ist – Stadtverordnetenversammlung, Hauptausschuss oder Bürgermeister – diesem zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Der Ortsbeirat ist über die dann getroffene Entscheidung zu unterrichten.
Die Ortsbeiräte der Stadt tagen nach Bedarf, im Regelfall jedoch innerhalb der sechs Sitzungszyklen an deren Anfang und werden so als erste in geplante Beschlüsse eingebunden. Damit können Einwohner mindestens sechs Mal im Jahr an Ortsbeiratssitzungen teilnehmen und dort auch in der Einwohnerfragestunde ihre Fragen stellen und sich über die wichtigen, den Ortsteil betreffenden Themen informieren. Sind Fragen nicht direkt in der Sitzung zu beantworten, so werden diese zu einem späteren Zeitpunkt von der Verwaltung schriftlich beantwortet.
Nehmen Sie Kontakt auf
Das Kontaktformular bietet Senziger Einwohnern die Möglichkeit, Fragen oder Anliegen ausserhalb der Einwohnerfragestunde direkt an den Ortsbeirat zu richten. Somit kann sich der Ortsbeirat mit den entsprechenden Thematiken im Vorfeld beschäftigen und zur kommenden Ortsbeiratssitzung antworten. Das korrekte Ausfüllen des Formulars ist verpflichtend, anonyme Beiträge werden nicht bearbeitet.
Adresse für die Sitzungen des Ortsbeirates
Netzwerk SenzigWerftstraße 4
15712 KWh OT Senzig