Der Ortsbeirat Senzig besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden unmittelbar für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte den Ortsvorsteher, der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist und seinen Stellvertreter. Der Ortsvorsteher vertritt den Ortsteil gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, dem Hauptausschuss und dem Bürgermeister. Aus diesem Grund kann er, wenn Angelegenheiten des Ortsteils in einem Ausschuss oder der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden, an diesen Sitzungen aktiv teilnehmen und das Wort ergreifen, Vorschläge einbringen oder Fragen und Anträge stellen.

Der Ortsbeirat kann über folgende Angelegenheiten eigene Entscheidungen treffen:

  • Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht,
  • Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und
  • Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.

Diese Fälle treten aber weniger häufig auf als beispielsweise die Angelegenheiten, bei denen der Ortsbeirat angehört wird. Das sind folgende:

  • Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
  • Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
  • Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
  • Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
  • Änderung der Grenzen des Ortsteils und
  • Erstellung des Haushaltsplans.

In den oben genannten Fällen ist also vor der Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptausschuss die Meinung des Ortsbeirates einzuholen. Diese beiden Gremien sollen die Meinung des Ortsbeirates bei der Entscheidungsfindung abwägen; können dabei aber auch zu einer anderen Entscheidung gelangen, als der Ortsbeirat empfohlen hat.

Außerdem kann der Ortsbeirat Anträge stellen und Vorschläge unterbreiten, die den eigenen Ortsteil betreffen. Diese Anträge werden in der Verwaltung vorgeprüft und je nachdem, wer letztlich dafür zuständig ist – Stadtverordnetenversammlung, Hauptausschuss oder Bürgermeister – diesem zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Der Ortsbeirat ist über die dann getroffene Entscheidung zu unterrichten.

Die Ortsbeiräte der Stadt tagen nach Bedarf, im Regelfall jedoch innerhalb der sechs Sitzungszyklen an deren Anfang und werden so als erste in geplante Beschlüsse eingebunden. Damit können Einwohner mindestens sechs Mal im Jahr an Ortsbeiratssitzungen teilnehmen und dort auch in der Einwohnerfragestunde ihre Fragen stellen und sich über die wichtigen, den Ortsteil betreffenden Themen informieren. Sind Fragen nicht direkt in der Sitzung zu beantworten, so werden diese zu einem späteren Zeitpunkt von der Verwaltung schriftlich beantwortet.

Mitglieder

des Ortsbeirates stellen sich vor.

Themen

mit denen sich der Ortsbeirat aktuell beschäftigt

Finanzielle Mittel für Vereine

Die Auswirkungen eines nicht freigegebenen Haushaltes sind u.a. dass die Zuwendungen aus dem Topf der Kulturförderrichtlinie der Stadt Königs Wusterhausen – nicht ausgezahlt werden können. In der Sitzung vom 07.01.2020 wurde die Verwendung der Kulturfördermittel Weiterlesen…

Kinderspielplatz in Waldesruh

Der Ortsbeirat Senzig hat sich bereits mehrfach für einen Kinderspielplatz in Senzig Waldesruh stark gemacht. Zuletzt wurde in der Sitzung vom 07.01.2020 erneut dem Wunsch vieler Anwohner Nachdruck verliehen. Am 25.10.2019 trafen sich Vertreter des Weiterlesen…

Ausbau der Verbindungsstraße Senzig > Körbiskrug

2011 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen die Beschlussvorlage (Vorlage des Bürgermeisters) 66-11-088 (Straßenausbaukonzept der Stadt Königs Wusterhausen) beschlossen. Der Ausbau der Verbindungsstraße zwischen Senzig und Körbiskrug ist bereits 2011 beschlossen worden und Weiterlesen…

Seebrücke Senzig

Seit Jahren kämpft die Bürgerinitiative Seebrücke Senzig (BISS), gemeinsam mit Ortsvorstand, Netzwerk Senzig u.a. darum, dass die Seebrücke wieder ein attraktiver Ort für Einwohner und Touristen wird. Jetzt ist ein Stand erreicht, dass 2021 voraussichtlich Weiterlesen…

Sanierung der Chausseestraße (L40)

Die Sanierung der L40 gestaltet sich schwierig, da die Zuständigkeiten verteilt sind. Während die L40 in die Zuständigkeit des Landes Brandenburgs fällt, kann der Ortsbeirat im Dialog mit der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen wenig ausrichten. Nach Weiterlesen…

Neubau der Grundschule Senzig

Am 07.09.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) erneut einen Beschluss gefasst zur Umsetzung des Beschlusses 10-18-235: „Grundsatzbeschluss Grundschulneubau in Senzig: Definition der Planungsziele und weiteren Ortsentwicklung“ Nach nunmehr über 15 Monaten der Nichtumsetzung des vorangegangenen Beschlusses Weiterlesen…

Nehmen Sie Kontakt auf

Das Kontaktformular bietet Senziger Einwohnern die Möglichkeit, Fragen oder Anliegen ausserhalb der Einwohnerfragestunde direkt an den Ortsbeirat zu richten. Somit kann sich der Ortsbeirat mit den entsprechenden Thematiken im Vorfeld beschäftigen und zur kommenden Ortsbeiratssitzung antworten. Das korrekte Ausfüllen des Formulars ist verpflichtend, anonyme Beiträge werden nicht bearbeitet.
Adresse für die Sitzungen des Ortsbeirates
Gemeindehaus Senzig,
Chausseestraße 59,
15712 KWh OT Senzig

Corona - bedingt:
Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen
Schloßstraße 3
15712 Königs Wusterhausen
Nächste Sitzungen
20.04.2021 - 18.00 Uhr
Direkte Kontaktaufnahme
Alexander Pohle,
Tel. 0177-623 79 75
Mail: info@ortsbeirat-senzig.de

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