Am 07.09.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) erneut einen Beschluss gefasst zur Umsetzung des Beschlusses 10-18-235: „Grundsatzbeschluss Grundschulneubau in Senzig: Definition der Planungsziele und weiteren Ortsentwicklung“

Nach nunmehr über 15 Monaten der Nichtumsetzung des vorangegangenen Beschlusses sieht es die SVV deshalb als erforderlich an, durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Umsetzung Nachdruck zu verleihen. Dabei soll die Verpflichtung ausdrücklich auch für die Stellvertreter*innen des Bürgermeisters bekräftigt werden, die bei Nichtausübung des Amtes durch den Bürgermeister seine Verpflichtungen nach § 56 Abs. 3 BbgKVerf zu erfüllen haben.

Die Einwohner*innen des Ortsteils Senzig und auch der Stadt Königs Wusterhausen fragen immer wieder nach dem Stand des Projektes zum Neubau der Grundschule in Senzig, zuletzt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2020. Auch die über 1000 Einreicher der Petition für den Grundschulneubau am Standort Bullenberg warten auf eine Entscheidung zu ihrer Petition.

Der Beschluss wurde durch den Bürgermeister erneut beanstandet und muss nun durch die Kommunalaufsicht entschieden werden.

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